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Methanolsulfonylchlorid
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Methansulfonylchlorid

Synonyme: Mesylchlorid, Methylsulfonylchlorid, Methansulfonsäurechlorid
Chemische Formel: CH3ClO2S
Molekulargewicht: 114.6
CAS-Nr.: 124-63-0
RTECS-Nr.: PB2790000
UN-Nr.: 3246
EINECS-Nr.: 204-706-1
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Schädlich für Wasserorganismen.
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Zusatzgefahren: 8, UN Verpackungsgruppe: I
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt bei 97.3 kPa: 161 °C
Schmelzpunkt: -32 °C
Flammpunkt: > 110 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.5
Löslichkeit in Wasser: Reagiert

Eigenschaften: Die farblose bis gelbe, rauchende Flüssigkeit ist brennbar. Beim Erhitzen oder beim Verbrennen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Chlorwasserstoff, Schwefeloxide). Mit Wasser (Bildung von Salzsäure), Basen und vielen anderen Stoffen erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und wirkt tränenreizend sowie ätzt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. An den Augen entstehen Verbrennungen und an der Haut eine Blasenbildung. Eine orale Aufnahme führt zu einem brennenden Gefühl und abdominellen Krämpfen. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Verätzungen, Halsschmerzen. Ein brennendes Gefühl und einen Husten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen.

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Stand: 02. November 2007

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