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Beryllium
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Beryllium

Synonyme: Glucinium (Pulver)
Chemisches Symbol: Be
Atommasse: 9.0
CAS-Nr.: 7440-41-7
RTECS-Nr.: DS1750000
UN-Nr.: 1567
Index-Nr.: 004-001-00-7
EINECS-Nr.: 231-150-7
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Sehr giftig für Wasserorganismen.
EU Einstufung: T+
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Zusatzgefahren: 4.1, UN Verpackungsgruppe: II
R-Sätze: 49-25-26-36/37/38-43-48/23
S-Sätze: 53-45
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV (als TWA): - ppm; 0.002 mg/m3 A2 (ACGIH 1996/97). MAK: Klasse 2 (1998)
Siedepunkt: > 2500 °C
Schmelzpunkt: 1287 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.9
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Das weiße bis graue Metall oder das Pulver ist brennbar. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). Mit chlorierten Lösemitteln bilden sich stoßempfindliche Verbindungen. Mit starken Basen und Säuren erfolgt eine Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer schädlichen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer inhalativen Aufnahme kommt es zu Halsschmerzen, einem Husten, Mattigkeit und einer Dyspnoe. Alle Symptome können auch erst nach einer Latenzzeit auftreten. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann sich eine Pneumonitis entwickeln. Die Einwirkung des Stoffes kann letal enden. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung auslösen. Nun besteht das Risiko einer Lungenschädigung. Es kann zu einer chronischen Beryllium-Krankheit kommen. Der Stoff erzeugt beim Menschen Krebs.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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