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Biologische Waffen

Exposition: Als biologische Waffen eignen sich alle Erreger oder Toxine, die möglichst widerstandsfähig, gefährliche Wirkungen am Menschen verursachen können. Die größte Zahl der Stoffe kommt in Deutschland nicht vor. Sie sind aber in anderen Teilen dieser Welt natürlich zu finden. Die wahrscheinlichste Ausbreitung der Substanzen ist in der Ausbringung eines Aerosols zu finden. Auch eine Verseuchung von Lebensmitteln und / oder Trinkwasser ist denkbar.

Eine Auswahl von Krankheitserregern und Toxinen, die bereits einmal als B-Kampfstoffe munitioniert wurden, und ihre entsprechenden Krankheitsbilder ("das dreckige Dutzend")

  Erreger bzw. Toxin Krankheitsbilder
Bakterien Bacillus anthracis (Sporen) Lungenmilzbrand
  Yersinia pestis Lungenpest
  Francisella tularensis Tularämie
  Brucella suis, Brucella melitensis Brucellosen
  Coxiella burnetii Q-Fieber
  Burkholderia mallei / Burkholderia pseudomallei Rotz / Melioidose
Viren Variola Virus Pocken
 

Ebola-, Marburg-, Lassa-Viren

Virale hämorrhagische Fieber
  Venezuelanische Pferdeencephalitis-Virus Venezuelanische Pferdeenzephalitis (VEE)
Toxine Clostridium botulinum Neurotoxine (Botulinumtoxine) Botulismus
  Ricin Ricin-Intoxikation
  Staphylokokken-Enterotoxin B (SEB) SEB-Intoxikation

Eine erweiterte Auflistung und zusätzliche biologische Kampfstoffe finden sie auf der Seite Agenzien.

Wirkungen: Die Wirkungen der verschiedenen B-Kampfstoffe ist sehr unterschiedlich. Von Schwächungen bis tödlichen Erkrankungen und Epidemien ist alles möglich. Im Jahre 1970 gab die WHO eine Modellrechnung bekannt, in der von einem Sprühangriff von 50 kg Milzbrandsporen auf eine Großstadt mit 500.000 Einwohnern ausgegangen wurde. Dabei wurde von 95.000 Toten und 125.000 Erkrankten ausgegangen. Damit stehen die biologischen Waffen den atomaren Waffen in ihren Auswirkungen gleich. Biologische Waffen sind aber im Vergleich zu den atomaren Waffen sehr viel kostengünstiger. Die unkontrollierbaren Auswirkungen sind beim Einsatz beider Waffenarten gleich. Einen sicheren Schutz für das eigene eingesetzte Personal kann nicht ausgeschlossen werden.

Die meisten biologischen Waffen können sich unbemerkt und lautlos verbreiten. Warnsystem können sie nicht erfassen. Das gilt auch für die ABC-Spürpanzer der Bundeswehr und die ABS-Spürwagen des Katastrophenschutzes. Beide können "nur" atomare und chemische Kontaminationen feststellen und sind somit bei einem Einsatz von B-Waffen nicht einsetzbar.

Wichtig ist die wachsame Meldung uncharakteristischer und häufiger Krankheitsfälle. Dies gilt auch bei gleichzeitigen Auftreten von Erkrankungen bei Mensch und Tier. Problematisch werden gentechnisch veränderte Erreger.

Rettung: Die betroffenen Patienten sind so schnell als möglich aus dem kontaminierten Bereich gerettet werden. Dabei ist für die rettenden Einsatzkräfte der Aufenthalt in den kontaminierten Gebieten zu kurz als möglich zu halten. Vor dem Betreten der betroffene Regionen sind Schutzkleidungen anzulegen. Nach dem Verlassen des Bereiches ist die Schutzkleidung komplett eingesammelt und zur späteren Entsorgung gebracht werden. 

Bei allen invasiven Maßnahmen besteht die Gefahr, dass die Erreger in den Körper des Patienten eingebracht werden. Aber auch das Rettungspersonal ist bei diesen Maßnahmen durch die Bildung von Aerosolen oder durch die Gefahr von Nadelstichverletzungen stärker gefährdet.

Die präklinische Gabe von Antibiotika ist nur bei Transportwegen von mehr als zwei Stunden notwendig. Kein Rettungsmittel ist derzeitig mit Antibiotika ausgerüstet und außerdem muss ein Arzt die Therapie anordnen.

Transport: Bei der Infektion von hochkontagiösen Erkrankungen ist der Transport in ein Zentrum mit geeigneten Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Die Rettungsmittel sind für solche Transporte vorzubereiten. Das medizinische Personal hat sich mit entsprechender Schutzkleidung zu schützen. Nach dem Transport ist das Fahrzeug nach den geltenden Vorschriften zu desinfizieren. Verlegungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Kompetenzzentrum durchgeführt werden. Um solche Transporte durchführen zu können ist das Personal im Rettungsdienst auf solche Transporte vorzubereiten, zu schulen und zu trainieren. Auch der logistische Aufwand für solche Transport ist immens.

Derzeit bestehen in Deutschland fünf Kompetenzzentren in Berlin, Hamburg, Leipzig, München und Frankfurt. Das Kompetenzzentrum ist über die zuständige Leitstelle zu informieren.

Ansprechpartner bei Verdacht auf hämorrhagisches Fieber

Hier sind nur die Institutionen mit Isolierräumen für hochkontagiöse Erkrankungen aufgelistet. Im Detail geben die Gesundheitsämter und die tropenmedizinischen Einrichtungen darüber Auskunft.

Institution Anschrift Telefon Fax E-Mail
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg 0 40 / 42 81 80 (24 Stunden) 0 40 / 42 81 83 78 bni@bni.uni-hamburg.de
Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin von 7 bis 16 Uhr: 0 30 / 4 50 55 30 52

ab 16 Uhr Campus Virchow-Klinikum: 0 30 / 4 50 50

0 30 / 4 50 55 39 06 infekt@charite.de
Städtisches Klinikum ST. Georg, 2. Klinik für Innere Medizin Selitzer Straße 141, 04129 Leipzig 03 41 / 9 09 40 05 03 41 / 9 09 26 35 innere2@sanktgeorg.de
Städtisches Krankenhaus Schwabing Kölner Platz 1, 80804 München 0 89 / 30 68 26 20 (24 Stunden) 0 89 / 30 68 38 68  
Kompetenzzentrum Gesundheitsamt Frankfurt und Universitätsklinikum Frankfurt Theodor Stern Kai 7, 60596 Frankfurt 0 69 / 44 10 33 (24 Stunden)

0 69 / 63 01 74 10

0 69 / 63 01 74 71  
Tropenmedizinische Abteilung Missionsärztliche Klinik (Isolierräume in Bau) Salvatorstr. 7, 97074 Würzburg 8 bis 16 Uhr: 09 31 / 7 91 28 21

nach 16 Uhr: 09 31 / 79 10

09 31 / 7 91 28 26  

Problematisch ist aber die geringe Kapazität der Behandlungseinrichtungen mit Isolierbetten. Bei einem Zwischenfall mit biologischen Waffen reichen diese Kapazitäten sicher nicht aus. Es sind spezielle Alarmpläne für solche Vorfälle zu erstellen.

Dementsprechend ist der Patient vor der Aufnahme in einem Behandlungszentrum zu dekontaminieren. Der Wechsel der Kleidung und die Dekontamination der exponierten Körperoberfläche mit Wasser oder Dekontaminationsmittel muss sofort nach der Rettung aus dem kontaminierten Bereich erfolgen. Es ist zweckmäßig vor den Behandlungseinrichtungen Dekontaminationsstellen einzurichten. 

Kontaminierte Haut sollte so schnell als möglich durch ein schonendes Waschen und vorsichtiges Bürsten mit Seifenlösung gereinigt und anschließend mit Wasser gespült werden. Anschließend sollte eine weitere Dekontamination mit 0,5 % Natriumhypochlorit-Lösung über zehn bis fünfzehn Minuten erfolgen.

Zusammenfassung:

  • Die Wirkungen von B-Kampfstoffen entwickeln sich mit einer Latenz von Stunden bis Tagen, wobei sehr frühzeitig auftretende Symptome für eine massive Kampfstoffaufnahme sprechen. Innerhalb der Inkubations- beziehungsweise Latenzzeit können sich kontaminierte Personen oder auch Tiere vom Expositionsort wegbewegen und zu einer Verbreitung des Kampfstoffs beitragen. Zusätzlich erschwert das verzögerte Auftreten von Symptomen die klinische Diagnostik von B-Kampfstoff-bedingten Krankheiten. Daher ist besonders auf das synchrone Auftreten von Krankheitssymptomen bei einer Vielzahl von Patienten zu achten. Diagnostisch hilfreich können mitbetroffene Tiere sein. Es sollte daher im Falle eines Verdachts auf B-Kampfstoffeinsatz nach kranken oder toten Tieren gesucht werden; diese sollten gegebenenfalls für diagnostische Zwecke asserviert werden.

  • Bei einigen B-Kampfstoffen können von den kontaminierten beziehungsweise infizierten Patienten erhebliche Gefahren für ungeschützte Helfer ausgehen. Daher sind B-Exponierte bis zur Identifizierung des Kampfstoffes als ansteckungsfähig zu betrachten. Helfer müssen bei der Behandlung eine geeignete Schutzausrüstung einschließlich Atemschutz tragen.

  • Die Dekontamination der Patienten soll so früh wie möglich erfolgen und bei stationärer Aufnahme des Patienten abgeschlossen sein.

  • Die Therapie des Rettungsdienst ist in der Regel symptomatisch.

  • Proben für eine Kampfstoffidentifizierung sind frühzeitig zu entnehmen.

  • Erkrankte und Krankheitsverdächtige nach Exposition mit B-Kampfstoffen müssen isoliert werden, bis eine sichere Diagnose vorliegt. Dabei erfolgen alle Maßnahmen am Patienten unter voller Schutzkleidung mit Atemschutz. Bei der Behandlung von hochkontagiösen und lebensgefährlichen Krankheiten wie Pocken oder viralen hämorrhagischen Fiebern sind besondere Barrieremaßnahmen einzuhalten. Exponierte und Kontaktpersonen (dazu zählen auch Ersthelfer und das Rettungsdienstpersonal) müssen, sofern verfügbar, eine sofortige postexpositionelle Immun- beziehungsweise Chemoprophylaxe erhalten.

  • Der Transport von Patienten mit gefährlichen Infektionserkrankungen erfolgt in speziell ausgestatteten Krankentransportwagen auf dem Landweg. Diese müssen nach jedem Einsatz komplett desinfiziert werden. Lufttransportmittel sind ungeeignet, solange die verfügbaren Transportisolatoren für den Einsatz im Rettungsdienst nicht zugelassen sind und keine adäquate Notfallversorgung zulassen.

Bioterrorismus

Die Drohung mit oder der Einsatz von todbringenden oder Erkrankung bewirkenden biologischen Agenzien durch Einzelpersonen oder Gruppen, die durch politische, religiöse, ökonomische oder andere ideologische Beweggründe motiviert sind.

B-Kampfmittel

B-Kampfmittel sind zu nicht-friedlichen Zwecken produzierte vermehrungsfähige Mikroorganismen und Gifte biologischen Ursprungs, die durch ihre Wirkung auf Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder eine Dauerschädigung herbeiführen können.

Motivationen für B-Angriffe

  • Durchsetzung nationalistischer / separatistischer Forderungen

  • Rache wegen eines vermeintlichen oder tatsächlich widerfahrenen Unrechts

  • Protest gegen die gegenwärtige Regierungspolitik

  • Durchsetzung von Tierrechten

  • Angriffe gegen einzelne Industriebereiche / -vertreter

  • Apokalyptische Prophezeiung

  • Abtreibungsgegner

Mögliche Ziele

  • Großstädte, Hauptstädte
  • Areale mit großen Menschenansammlungen
    • Sportstadien
    • Messegelände
    • Flughäfen
  • große, künstlich belüftete Gebäude oder einzelne Räume (U-Bahnsystem)
  • Einzelpersonen

Hinweise auf einen Angriff mit B-Waffen

  • Plötzliches Auftreten von Fällen unerklärbarer Krankheits- und Todesfälle
  • Patienten mit gleichem Krankheitsbild
  • Erkrankung nicht typisch für die geographische Region
  • Vektor kommt in der betroffenen Region nicht vor
  • Synchronisierte Krankheitsverläufe
  • Erkrankungsfälle mit ungewöhnlich schwerem Verlauf
  • Epidemiologisch ungewöhnliche Übertragungswege
  • Erkrankungsfälle in nicht zusammenhängenden Regionen
  • Auffinden technischer Mittel zum Ausbringen von B-Agenzien
  • Nachrichtendienstliche Hinweise

Eigenschaften von potentiellen B-Agenzien

  • Geeignete Inkubationszeit
  • Hohe Manifestationsrate
  • Hohe Morbidität / Mortalität
  • Aerosolfähigkeit
  • Produktion in größeren Mengen möglich
  • Stabilität nach der Produktion
  • Eigene Impfstoffe / Therapeutika vorhanden?

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 21. Oktober 2007