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Merkblatt
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Gemeinsames Merkblatt des Innenministeriums und des Sozialministeriums Baden-Württemberg zum Verhalten bei Verdachtsfällen mit Milzbrand und anderen biologischen Gefahrstoffen

In den Vereinigten Staaten kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Fällen, bei denen Briefsendungen mit Milzbranderregern (Anthrax) insbesondere an Pressevertreter und Politiker versandt wurden. In der Folge ergaben sich auch in Baden-Württemberg mehrere Verdachtsfälle, die sich bisher jedoch allesamt als unbegründet erwiesen haben. Den Sicherheitsbehörden liegen nach einhelliger Auffassung keinerlei Erkenntnisse auf mögliche Anschläge in Deutschland und Baden-Württemberg vor. Um bestehende Unsicherheiten bei dennoch auftretenden Verdachtsfällen entgegenzutreten, wurde dieses Merkblatt vom Innenministerium und Sozialministerium erarbeitet. Es soll Hinweise zum Erkennen von verdächtigen Sendungen und Verhaltenshinweise bei Verdachtsfällen geben.

Anhaltspunkte zum Erkennen von verdächtigen Umschlägen und Päckchen

· Über- oder gar nicht frankiertes Porto

· Fehlender oder unbekannter Absender / Nicht zuzuordnende Sendungen

· Schreibfehler bei gebräuchlichen Wörtern

Einzelne Merkmale ergeben für sich alleine gesehen noch keinen Verdacht. Es müssen immer die Gesamtumstände berücksichtigt werden.

Verhalten bei einer verdächtigen, noch ungeöffneten Sendung

1. Verdächtige Umschläge oder Päckchen nicht öffnen, nicht schütteln und den Inhalt nicht ausleeren.

2. Legen Sie den Umschlag oder das Päckchen in eine Plastiktüte oder ein anderes verfügbares Behältnis, so dass der Inhalt nicht austreten kann.

3. Wenn Sie kein Behältnis zur Verfügung haben, decken Sie den Umschlag oder das Päckchen ab. Verwenden Sie dazu zum Beispiel ein Tuch, eine Decke, Kleidung, Papier oder einen leeren Abfalleimer. Entfernen Sie die Abdeckung nicht mehr.

4. Verlassen Sie und evtl. weitere Personen den Raum und schließen Sie die Türen. Sperren Sie den Zugang so ab, dass andere Personen den Raum nicht betreten können. Halten Sie andere Personen fern.

5. Waschen Sie sich die Hände gründlich mit Wasser und Seife.

Verhalten bei bereits ausgetretenem Pulver oder Puder

1. Bitte versuchen Sie nicht, das Pulver aufzuwischen oder sonst zu entfernen. Decken Sie den ausgelaufenen bzw. verstreuten Inhalt vorsichtig ab, zum Beispiel mit einem Tuch, Decke, einem Kleidungsstück, Papier, einem leeren Abfalleimer oder einem ähnlichen Gegenstand.

2. Verlassen Sie und evtl. weitere Personen den Raum und schließen Sie die Türen. Sperren Sie den Zugang so ab, dass andere Personen den Raum nicht betreten können. Halten Sie andere Personen fern.

3. Waschen Sie sich die Hände gründlich mit Wasser und Seife.

4. Duschen Sie so bald wie möglich mit Wasser und Seife. Deponieren Sie die getragene Kleidung in einem verschlossenen Plastiksack.

Verständigen Sie in allen Fällen so schnell wie möglich die Polizei (Notruf 110). Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihr Gesundheitsamt und Ihre Polizei zur Verfügung.

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 21. Oktober 2007