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Ammoniumbisulfit
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Ammoniumbisulfit

Synonyme: Schweflige Säure Monoammonium-Salz, Ammoniumhydrogensulfit
Chemische Formel: NH4HSO3
Molekulargewicht: 99.1
CAS-Nr.: 10192-30-0
RTECS-Nr.: WT3595000
EU-Nr.: 2693 (wässrige Lösung)
EINECS-Nr.: 233-469-7
Gefahrensymbole:
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 8, UN Verpackungsgruppe: III
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Zersetzung < Siedepunkt bei: 150 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 2.0
Löslichkeit in Wasser: Sehr gut

Eigenschaften: Die farblose bis gelben Kristalle sind nicht brennbar. Der Stoff ist im Handel meist als wässrige Lösung. Bei einem Kontakt mit Säuren oder beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Ammoniak, Schwefeloxide, Stickoxide). Mit Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion. In der Anwesenheit von Wasser werden viele Metalle angegriffen.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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