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2-(Acetyloxy)Benzoesaeure
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2-(Acetyloxy)Benzoesaeure

Handelsnamen: Acenterine, Acesal, Acetol, Acetophen, Acetosal, Acetosalin, Acetylin, Acetylsal, Acisal, Acylpyrin, Asagran, Aspirin, Aspro, Asteric, Caprin, Duramax, Ecotrin, Empirin, Neuronika, Polopiryna, Rhodine, Salacetin, Xaxa
Synonyme: Acetylsalicylsäure, 2-Acetoxybenzoesäure
Chemische Formel: C9H8O4
Molekulargewicht: 180.2
CAS-Nr.: 50-78-2
RTECS-Nr.: VO0700000
UN-Nr.: 2811
EINECS-Nr.: 200-064-1
Gefahrensymbole:
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1; UN Verpackungsgruppe: I
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: - ppm; 5 mg/m3 (ACGIH 1996/97); MAK nicht festgelegt (1998)
Schmelzpunkt: 135 °C
Selbstentzündungstemperatur: 490 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.4
Löslichkeit in Wasser: Gering

Eigenschaften: Die weißen Kristalle oder das weiße kristalline Pulver ist brennbar und hat einen charakteristischen Geruch. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine schwache Säure.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu Übelkeit und Erbrechen. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt sich ein Husten und Halsschmerzen. Nach der Aufnahme größerer Mengen sind schädliche Wirkungen auf das Blut und das zentrale Nervensystem möglich.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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