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Adipinsaeure
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Adipinsaeure

Synonyme: Hexandisäure, 1,4-Butandicarbonsäure
Chemische Formel: C6H10O4
Molekulargewicht: 146.1
CAS-Nr.: 124-04-9
RTECS-Nr.: AU8400000
Index-Nr.: 607-144-00-9
EINECS-Nr.: 204-673-3
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Im allgemeinen nicht wassergefährdend (WGK 0).
EU Einstufung: Xi
R-Sätze: 36
S-Sätze: (2)
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: ppm; 5 mg/m3 (TWA) (ACGIH 1996/97). MAK nicht festgelegt (1998)
Siedepunkt: 338 °C
Schmelzpunkt: 152 °C
Flammpunkt: 196 °C c.c.
Selbstentzündungstemperatur: 422 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.36
Löslichkeit in Wasser: Gering

Eigenschaften: Das weiße, kristalline Pulver ist brennbar. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). Schütten, Fließen oder ähnliches der trockenen Substanz kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Valeriansäure). Die schwache Säure reagiert mit Oxidationsmitteln.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden und reizt die Augen und die Atmung. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer inhalativen Aufnahme kommt es zu Halsschmerzen und einem Husten. Nach einem wiederholten oder länger andauernden Kontakt können eine Sensibilisierung und asthmatische Beschwerden ausgelöst werden.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen.

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Stand: 02. November 2007

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