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Ethylacetoacetat
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Ethylacetoacetat

Synonyme: Acetessigsäureethylester, Ethylacetylacetat, 3-Oxobuttersäureethylester
Chemische Formel: CH3COCH2COOC2H5
Molekulargewicht: 130.14
CAS-Nr.: 141-97-9
RTECS-Nr.: AK5250000
EU-Nr.: 901-003-00-8
EINECS-Nr.: 205-516-1
Umweltgefahren: Schädlich für die Umwelt, vor allem für Fische, Schalentiere. Schwach wassergefährdend (WGK 1).
R-Sätze: 36/37
S-Sätze: (2)
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: 180.8 °C
Schmelzpunkt: -45 °C
Flammpunkt: c.c. 84 °C
Selbstentzündungstemperatur: 295 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.021
Löslichkeit in Wasser: Gering
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 1.0 – 54

Eigenschaften: Die farblose, brennbare Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Bei Temperaturen über 84°C können sich mit der Luft explosibel Gemische bilden. Der Dampf ist schwere als Luft. Der Stoff reagiert mit starken Oxidationsmitteln.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer Inhalation kommt es zu Halsschmerzen, einem brennenden Gefühl und einem Husten. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen.

[EDTA] [Eisen(II)oxid] [Eisen(III)orthoarsenit Pentahydrat] [Eisenpentacarbonyl] [Endosulfan] [Enfluran] [Epichlorhydrin] [EPN] [2,3-Epoxy-1-propanol] [EPTC] [Essigsaeure] [Essigsaeureanhydrid] [Ethan] [Ethaniodid] [Ethanol] [Ethanolamin] [Ethanthiol] [Ethion] [2-Ethoxyethanol] [2-Ethoxyethylacetat] [Ethylacetat] [Ethylacetoacetat] [Ethylacrylat] [Ethylamin] [Ethylbenzol] [Ethyl-n-butylketon] [Ethylcarbamat] [Ethylchlorformiat] [Ethylen] [N,N'-Ethylenbisstearamid] [Ethylendiamin] [Ethylendibromid] [Ethylenglykol] [Ethylenglykoldibutylether] [Ethylenglykoldimethacrylat] [Ethylenglykoldinitrat] [Ethylenglykolmonobutyletheracetat] [Ethylenimin] [Ethylenoxid] [Ethylformiat] [Ethylhexaldehyd] [2-Ethylhexanol] [2-Ethylhexansaeure] [2-Ethylhexylacrylat] [5-Ethyliden-2-norbornen] [Ethylmethacrylat]

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 02. November 2007

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