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1,5-Naphthalindiisocyanat
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1,5-Naphthalindiisocyanat

Synonyme: 1,5-Diisocyanatonaphthalin
Chemische Formel: C10H6(NCO)2
Molekulargewicht: 210.2
CAS-Nr.: 3173-72-6
RTECS-Nr.: NQ9600000
UN-Nr.: 2206
EU-Nr.: 615-007-00-X
EINECS-Nr.: 221-641-4
Gefahrensymbole:
EU Einstufung: Xn
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Verpackungsgruppe: III
R-Sätze: 20-36/37/38-42
S-Sätze: (2-)26-28-38-45
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK: 0.01 ppm; 0.087 mg/m3; I; Sa; IIc (1997)
Schmelzpunkt: 130 °C

Eigenschaften: Die weißen bis gelben Kristalle sind brennbar. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Stickoxide).

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer inhalativen Aufnahme kommt es zu einem Husten, Halsschmerzen und einer Dyspnoe. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann ein Asthma ausgelöst werden. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung auslösen. Bei der Inhalation hoher Konzentrationen kommt es zu Schädigungen der Lunge.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen.  Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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