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o-Phenylphenol
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o-Phenylphenol

Synonyme: 1,1'-Biphenyl-2-ol, 2-Biphenylol, 2-Hydroxybiphenyl
Chemische Formel: C6H5C6H4OH
Molekulargewicht: 170.2
CAS-Nr.: 90-43-7
RTECS-Nr.: DV5775000
EU-Nr.: 604-020-00-6
EINECS-Nr.: 201-993-5
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren:  Giftig für Wasserorganismen. Wassergefährdend (WGK 2).
EU Einstufung: Xi
R-Sätze: 36/38
S-Sätze: (2-)22
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK: Bewertungsgrundlage unzureichend (1997)
Siedepunkt: 286 °C
Schmelzpunkt: 58 - 60 °C
Flammpunkt: c.c. 124 °C
Selbstentzündungstemperatur: 530 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.2
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Die weißen Kristalle sind brennbar. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). Mit starken Oxidationsmitteln und starken Basen erfolgt eine Reaktion.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer inhalativen oder oralen Aufnahme kommt es zu einem Husten, abdominellen Schmerzen und Krämpfen, sowie zu einer Dyspnoe. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann es zu Schädigungen der Leber, der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, des Magen-Darm-Traktes und der Nieren kommen. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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