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German

Synonyme: Germaniumhydrid, Germaniumtetrahydrid
Chemische Formel: GeH4
Molekulargewicht: 76.6
CAS-Nr.: 7782-65-2
RTECS-Nr.: LY4900000
UN-Nr.: 2192
EINECS-Nr.: 231-961-6
Gefahrensymbole:
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 2.3, UN Zusatzgefahren: 2.1
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: 0.2 ppm; 0.63 mg/m3 (TWA) (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: -88.5 °C
Schmelzpunkt: -165 °C
Flammpunkt: brennbares Gas
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.53
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Das komprimierte farblose Gas hat einen stechenden Geruch und ist hochentzündlich. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Gemische des Gases und der Luft sind explosibel. Es gibt nur sehr wenige Erkenntnisse über die Wirkung am Menschen. Aus diesem Grund sollte sehr sorgfältig mit dem Stoff umgegangen werden.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden und reizt die Augen, die Haut und die Atemwege. Eine toxische Konzentration der Luft wird bei einer Freisetzung des Gases sehr schnell erreicht. Eine Einwirkung auf die Augen und die Haut ist durch eine Rötung und Schmerzen zu erkennen. Bei einer inhalativen Aufnahme kommt es zu einem brennenden Gefühl, Husten und Spasmen des Magens. Bereits nach einer kurzen Einwirkung kann die Bildung der Blutzellen geschädigt werden. Eine Einwirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper kann letal enden. Es gibt nur sehr wenige Erkenntnisse über die Wirkung am Menschen. Aus diesem Grund sollte sehr sorgfältig mit dem Stoff umgegangen werden.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen.

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 02. November 2007

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