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E 950 - 999
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E 950 - 999

E-Nummer: 950
Name: Acesulfam K
Substanzgruppe: Süßungsmittel
Vorkommen:

Künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Wird schnell aufgenommen und unverändert über den Urin ausgeschieden. Kalorienfrei, gut verträglich, gut wasserlöslich, fast unbegrenzt haltbar, gut zum Backen geeignet, 200fache Süßkraft von normalem Zucker. In hohen Konzentrationen reduziert sich die Süßkraft und es tritt ein metallischer Geschmack auf.

Verwendung in Lebensmitteln:

Der Hinweis mit Süßungsmittel muss auf dem Lebensmittel zu erkennen sein. Alkoholfreies Bier (25 mg/l), brennwertverminderte Gelees (1000 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) aromatische Getränke auf Milchbasis oder Wasserbasis (350mg/l), brennwertverminderte Konfitüren (1000 mg/kg), brennwertverminderte Marmeladen (1000 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Obstkonserven (350 mg/kg), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Speiseeis (800 mg/kg), Feinkostsalate (350 mg/kg), Fertiggerichte für Übergewichtige (350 mg/kg), Nahrungsergänzungsmittel für Diäten (350-500 mg/kg), Snacks (350 mg/kg), Süßwaren ohne Zuckerzusatz (500-2500 mg/kg).

Wird auch in Arzneimitteln, Mundpflegemitteln und Zahnpasta verwendet.

Symptome:

Wird als unbedenklich eingestuft. Es kann zu einem gesteigerten Appetit kommen.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil B

Höchstmenge:

Je nach Anwendungsgebiet 25 - 2500 mg/kg oder mg/l

ADI-Wert:

0 - 9 mg/kg

 

E-Nummer: 951
Name: Aspartam
Substanzgruppe: Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Besteht aus zwei künstlich kombinierten Aminosäuren (L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin). Ist für Diabetiker geeignet, da der Stoff wie ein Protein abgebaut wird. Es ist nicht kalorienarm und nicht hitzestabil (somit nicht zum Kochen und Backen geeignet). Aspartam hat die 200fache Süßkraft von Haushaltszucker.

Verwendung in Lebensmitteln:

Aromatisierte Süßwaren auf Stärkebasis (2000 mg / kg), Brotaufstriche (350 mg / kg), Colagetränke (600 mg / kg), Dessertspeisen aller Art (350 mg / kg), Frühstückscerealien (350 mg / kg), Fruchtgetränke (600 mg / kg), Limonaden (600 mg / kg), Obstkonserven (6000 mg / kg), Saucen (350 mg / kg), sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (6000 mg / kg), Senf (350 mg / kg), Speiseeis (350 mg / kg), Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% Vol. (600 mg / l), Zubereitungen aus Milch (350 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein. Außerdem muss der Warnhinweis mit Phenylalanin oder enthält eine Phenylalaninquelle auf den Lebensmitteln vermerkt werden.

Höchstmenge:

Je nach Anwendungsgebiet 25 bis 6000 mg / kg bzw. mg / l

Symptome:

Patienten, die an einer Phenylketonurie leiden, dürfen keine Aspartam aufnehmen, da sie die darin enthaltene Aminosäure Phenylalanin nicht verstoffwechseln können. Eine Anreicherung von Phenylalanin im Körper der Patienten führt zu ernsthaften Erkrankungen. Es besteht immer die Möglichkeit, dass der Körper auf Süßstoffe mit einem gesteigerten Appetit reagiert.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil B

ADI-Wert:

0 - 40 mg/kg

 

E-Nummer: 952
Name: Cyclamat, Cyclohexansulfamidsäure
Substanzgruppe: Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Unter dem Begriff Cyclamat wird die Cyclohexansulfamidsäure und ihre Calcium- und Natriumsalze verstanden. Die Stoffe werden schnell aufgenommen und ohne Veränderung renal ausgeschieden. Fast kalorienfrei, hitzestabil, sehr lange haltbar und für Diabetiker geeignet. Cyclamat hat die 35 bis 70fache Süßkraft von Haushaltszucker. Bei höheren Mengen tritt ein bitter-metallischer Geschmack auf.

Verwendung in Lebensmitteln:

brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) aromatische Getränke auf Wasserbasis (400 mg / l), brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Dessert auf Basis von Eiern (250 mg / kg), Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke (1600 mg / kg), Süßwaren ohne Zuckerzusatz (500 mg / kg). Cyclamate werden in Kosmetika und Arzneimittel verwendet. Sie werden auch als Härtungsmittel für Kunstharze eingesetzt.

Höchstmenge:

je nach Anwendungsgebiet 250 bis 2500 mg / kg bzw. mg / l

Symptome:

In den USA sind die Stoffe verboten, da sie dort als tumorfördernd angesehen werden. Bei manchen Personen können die Cyclamate in Cyclohexin umgewandelt werden. Im Tierversuch ergab diese Substanz eine mögliche Schädigung der Hoden und der der Spermien. Da die Substanzen aber schnell renal ausgeschieden werden, ist eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung als gering zu betrachten.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil B

ADI-Wert:

0 - 7 mg / kg

 

E-Nummer: 953
Name: Isomalt, Palatinit
Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Für Diabetiker geeignet. Es ähnelt geschmacklich dem normalen Haushaltszucker, hat aber nur die halbe Süßkraft.

Verwendung in Lebensmitteln:

Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren, Trägerstoff für flüchtige Aromen oder Vitamine. Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.

Symptome:

Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der Stoff als unbedenklich.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil A

ADI-Wert:

Nicht festgelegt

 

E-Nummer: 954
Name: Saccharin
Substanzgruppe: Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt. Unter Saccharin werden auch die Calcium-, Kalium- und Natriumsalze des Saccharins zusammengefasst.

Eigenschaften:

Kalorienfrei, für Diabetiker geeignet. Die Süßkraft beträgt das 450 bis 550fache des Haushaltszuckers. Hohe Konzentrationen führen zu einem bitter-metallischen Beigeschmack.

Verwendung in Lebensmitteln:

Desserts, auch auf Getreidebasis (100 mg / kg), Dunkles Bier der Art oud bruin (80 mg / l), Limonaden und andere Erfrischungsgetränke, Süßsaure Obst – und Gemüsekonserven (160 mg / kg), Süßwaren auf Kakao - oder Trockenfruchtbasis (500 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein. Wird in Lippenstiften, Mundwasser, Tabletten und Zahnpasta eingesetzt.

Symptome:

Gilt in den normalen Dosierungen als unbedenklich. Im Tierversuch wurde in hohen Dosierungen vereinzelt Blasentumore festgestellt.

Höchstmenge

je nach Anwendungsgebiet 80 bis 3000 mg / kg bzw. mg / l

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil B

ADI-Wert:

0 - 5 mg / kg

 

E-Nummer: 957
Name: Thaumatin
Substanzgruppe: Geschmacksverstärker, Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird aus Früchten von Thaumatococcuis danielli Benth. (Heimat: Westafrika) gewonnen. 1 kg Früchte ergibt 6 g Thaumatin

Eigenschaften:

Wird vom Körper schnell aufgenommen und mit dem Urin unverändert ausgeschieden, hitzelabil, für Diabetiker geeignet, Süßkraft beträgt ca. 2500fache des Haushaltszuckers.

Verwendung in Lebensmitteln:

Brennwertverminderte (oder ohne Zuckerzusatz hergestellte) Lebensmittel z.B. Speiseeis (50 mg / l), Kaugummi ohne Zuckerzusatz (50 mg/kg) und Süßwaren ohne Zuckerzusatz (50 mg/kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein.

Symptome:

Gilt als unbedenklich

Höchstmenge:

je nach Anwendungsgebiet 50 bis 400 mg/kg bzw. mg/l

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil B

ADI-Wert:

Nicht festgelegt

 

E-Nummer: 959
Name: Neohesperidin DC
Substanzgruppe: Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Gut wasserlöslich, sehr stabil, für Diabetiker geeignet, mentholhaltiger Beigeschmack, Süßkraft ist 600 bis 1500fach stärker als Haushaltszucker

Verwendung in Lebensmitteln:

Brennwertverminderte Getränke auf Wasserbasis (30 mg/l), Knabbererzeugnisse (50 mg / kg), sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems (400 mg/kg), Snacks (50 mg / kg). Auf den Lebensmitteln muss der Hinweis mit Süßungsmittel vermerkt sein.

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt.

Höchstmenge:

je nach Anwendungsgebiet 30 bis 400 mg / kg bzw. mg / l

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil B

ADI-Wert:

0 - 5 mg / kg

 

E-Nummer: 965
Name: Maltit
Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Für Diabetiker geeignet. Die Süßkraft liegt bei 60 - 90 % der des Haushaltszuckers.

Verwendung in Lebensmitteln:

Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren, Trägerstoff für flüchtige Aromen oder Vitamine.

Symptome:

Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der Stoff als unbedenklich. Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil A

ADI-Wert:

Nicht festgelegt

 

E-Nummer: 966
Name: Lactit
Substanzgruppe: Süßungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Für Diabetiker geeignet. Ist gut lagerfähig und gut löslich. Die Süßkraft entspricht 30 - 40 % der des Haushaltszuckers.

Verwendung in Lebensmitteln:

Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.

Symptome:

Größere Mengen führen zu Blähungen und Durchfall. Sonst gilt der Stoff als unbedenklich.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil A

ADI-Wert:

Nicht festgelegt

 

E-Nummer: 967
Name: Xylit
Substanzgruppe: Trägerstoff, Süßungsmittel
Vorkommen:

Kommt in vielen Pflanzen vor. Es wird aber künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Xylit ist für Diabetiker geeignet. Süßkraft und Geschmack ähneln sehr dem normalen Zucker. Auf der Zunge führt Xylit zu einem einen Kühleffekt.

Verwendung in Lebensmitteln:

Brotaufstriche, Desserts aller Art, Feine Backwaren, Kaugummi, Marmeladen, Obstzubereitungen, Saucen, Senf, Speiseeis, Süßwaren. Die Lebensmittel mit mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffen müssen den Warnhinweis kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken tragen.

Symptome:

Größere Mengen verursachen Blähungen und Durchfälle.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 2 Teil A

ADI-Wert:

Nicht festgelegt

 

E-Nummer: 999
Name: Quillajaextrakt
Substanzgruppe: Schaummittel
Vorkommen:

Wird aus der Rinde des Quillaja-Baums gewonnen

Eigenschaften:

Saponine stabilisieren den Schaum

Verwendung in Lebensmitteln:

aromatisierte nichtalkoholische Getränke auf Wasserbasis (Ginger Ale). Wird auch in Waschmitteln, Feuerlöschmitteln und Arzneimitteln verwendet.

Höchstmenge:

200 mg / l

Symptome:

Es sind keine Vergiftungen bekannt, da die Substanzen vom Organismus nicht aufgenommen werden.

ADI-Wert:

0 - 5 mg / kg

[E 100 - 149] [E 150 - 199] [E 200 - 249] [E 250 - 297] [E 300 - 341] [E 350 - 385] [E 400 - 445] [E 450 - 495] [E 500 - 541] [E 551 - 585] [E 620 - 640] [E 900 - 948] [E 950 - 999] [E 1105 - 1518]

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 17. Oktober 2007

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