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Hundspetersilie
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Hundspetersilie Bild01
Hundspetersilie Bild02

Aethusa cynapium L.

Namen: Hundspetersilie, Faule Grete, Gartengleiße, Gartenschierling, Glanzpeterli, Katzenpeterli, Kleiner Schierling, Krötenpeterli, Tollkraut, Tollpetersilie, Wilde Peterli

Beschreibung: Die ein- bis zweijährige Pflanze hinterläßt beim Zerreiben einen widerlichen Geruch, der an Mäuseharn erinnert. Aus der dünnen, spindelförmigen Wurzel entspringt ein aufrechter gerillter und ästiger Stengel. Sie Pflanze erreicht eine Höhe von einem bis 1,5 Meter. Die glatten, an der Unterseite glänzenden Blätter, sind langgestielt und 2- bis 3fach gefiedert. Die Blüten bestehen aus flachen weißen Dolden. Als Frucht entwickelt sich ein kugeliger Samen, der im Reifezustand strohgelb ist. Die Pflanze blüht von Juni bis Oktober.

Vorkommen: Die Hundspetersilie ist in Europa verbreitet. Sie wächst in Gärten, Äckern, Wäldern, Gebüschen, Auen und auch gelegentlich in Petersilienbeeten. Diese sehr stark giftige Pflanze lässt sich nur sehr schwer von der echten Petersilie [Petroselinum crispus (Mill.) Nyman ex A.W. Hill] unterscheiden. Die Blüten der echten Petersilie sind grünlichgelb, die der Hundspetersilie hingegen weiß. Eine Verwechslung lässt sich durch die Anpflanzung und Benutzung der krausen Petersilie vermeiden.

Giftige Teile: Die ganze Pflanze ist sehr stark giftig.

Wirkung: Die Gifte werden sehr schnell von der Schleimhaut, aber auch durch die unverletzte Haut aufgenommen. Durch das Blut wird dieses Gift zu 95 % innerhalb von vier Stunden im gesamten Körper verteilt.

Bei Aufnahme über den Mund kommt es zu einem Brennen und Kratzen im Mund- und Rachenraum, sowie zu einem erhöhtem Speichelfluss. Weitere Zeichen sind Übelkeit, Erbrechen, Magenschleimhautentzündung, Koliken, Sehstörungen, Schwindel, schneller Puls, weite Pupillen, Bewusstseinsstörungen und aufsteigende Lähmungen. Bei hohen Giftdosen kommt es zu einer Atemlähmung.

Maßnahmen: Der Eigenschutz des Helfers ist bei der Behandlung der Vergiftung mit der Hundspetersilie zu beachten. Die Verabreichung von  medizinischer Kohle ist die erste Maßnahme. Danach erfolgt das Absetzen des Notruf mit dem Hinweis der Vergiftung und die Information einer Giftinformationszentrale.

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Stand: 20. Dezember 2007

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