| Sicherheitsmaßnahmen | Schutzstufen | 
  
    |  | 2 | 3 | 4 | 
  
    | 1. | Der Arbeitsplatz ist von anderen 
    Tätigkeiten in demselben Gebäude abzutrennen | nein | verbindlich, wenn die 
    Infizierung über die Luft erfolgen kann | verbindlich | 
  
    | 2. | Zu- und Abluft am Arbeitsplatz müssen 
    durch Hochleistungsschwebstoff-Filter oder eine vergleichbare Vorrichtung 
    geführt werden | nein | verbindlich für Abluft | verbindlich für Zu- 
    und Abluft | 
  
    | 3. | Der Zugang ist auf benannte 
    Beschäftigte zu beschränken | verbindlich | verbindlich | verbindlich mit 
    Luftschleuse | 
  
    | 4. | Der Arbeitsplatz muss zum Zweck der 
    Desinfektion hermetisch abdichtbar sein | nein | empfohlen | verbindlich | 
  
    | 5. | Spezifische Desinfektionsverfahren | verbindlich | verbindlich | verbindlich | 
  
    | 6. | Am Arbeitsplatz muss ein Unterdruck 
    aufrechterhalten werden | nein | verbindlich, wenn die 
    Infizierung über die Luft erfolgen kann | verbindlich | 
  
    | 7. | Wirksame Vektorkontrolle, z.B. 
    Nagetiere und Insekten | empfohlen | verbindlich | verbindlich | 
  
    | 8. | Wasserundurchlässige und leicht zu 
    reinigende Oberflächen | verbindlich für 
    Werkbänke | verbindlich für 
    Werkbänke und Böden | verbindlich für 
    Werkbänke, Wände, Böden und Decken | 
  
    | 9. | Gegen Säuren, Laugen, Lösungs- und 
    Desinfektionsmittel widerstandsfähige Oberflächen | empfohlen | verbindlich | verbindlich | 
  
    | 10. | Sichere Aufbewahrung eines 
    biologischen Arbeitsstoffes | verbindlich | verbindlich | verbindlich unter 
    Verschluss | 
  
    | 11. | Der Raum muss mit einem 
    Beobachtungsfenster oder einer vergleichbaren Vorrichtung versehen sein, 
    damit die im Raum anwesenden Personen bzw. Tiere beobachtet werden können | empfohlen | verbindlich | verbindlich | 
  
    | 12. | Jedes Laboratorium muss über eine 
    eigene Ausrüstung verfügen | nein | empfohlen | verbindlich | 
  
    | 13. | Der Umgang mit infiziertem Material, 
    einschließlich aller Tiere, muss in einer Sicherheitswerkbank oder einem 
    Isolierraum oder einem anderen geeigneten Raum erfolgen | wo angebracht | verbindlich, wenn die 
    Infizierung über die Luft erfolgt | verbindlich | 
  
    | 14. | Verbrennungsofen für Tierkörper | empfohlen | verbindlich, 
    zugänglich | verbindlich vor Ort |