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Massnahmen bei Erregern
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Maßnahmen bei hochkontagioesen Erregern bei Uebertragung über Partikel > 5 µm (Beispiel Pest)

  1. Tragen eines Mundschutzes innerhalb einer Zone von einem Meter um den Patienten bis 72 Stunden nach Beginn einer Antibiotikatherapie
  2. Einzelisolierung, bei zahlreichen Fällen Kohortenisolierung
  3. Wenn wegen großer Fallzahlen eine Kohortenisolierung nicht möglich ist, ein Meter Mindestabstand zu anderen Patienten
  4. Auf keinen Fall gemeinsame Unterbringung mit Patienten mit Immunschwäche, gleich welcher Ursache
  5. Patiententransport einschränken, nur unbedingt notwendige Untersuchungen außerhalb durchführen, dann Patienten mit Mundschutz versehen.
  6. Entlassung bei Bedarf frühestens 72 Stunden nach Beginn einer antibiotischen Therapie
  7. Bei starker Exposition Dekontaminationsmaßnahmen von Kleidung und Personen
  8. Antibiotikaprophylaxe für Exponierte

Auch bei solchen Fällen kommt eine medikamentöse Prophylaxe in Frage.

Maßnahmen bei hochkontagiösen Erregern bei Übertragung über Partikel < 5 µm (Beispiel Pocken)

  1. Bei Betreten von Räumen, in denen Erkrankte untergebracht sind, ist das Tragen von Außenluftunabhängiger Schutzkleidung erforderlich.
  2. Da eine Übertragung über Hautkontakte, kontaminierte Gegenstände oder Oberflächen möglich ist, sind flüssigkeitsdichte Handschuhe zu tragen.
  3. Die Schutzkleidung und Handschuhe sollten nach Verlassen des Raumes in einer Schleuse abgelegt werden.
  4. Eine Händedesinfektion ist nach Ablegen der Schutzkleidung durchzuführen.
  5. Patienten sollten in lufttechnisch absonderbaren Räumen mit Unterdruck untergebracht werden.
  6. Es sollte eine virussichere Luftfiltration erfolgen mit sechs- bis 12fachen Luftwechsel pro Stunde.
  7. Am günstigsten ist die Unterbringung in einem Raum mit Schleuse mit automatisch wechselseitig verriegelnden Türen.
  8. Einrichtungen, die keine geeigneten Räumlichkeiten besitzen, sollten in ihrem Notfallplan eine Information über die nächste geeignete Einrichtung enthalten haben.
  9. Patienten sollten, wenn möglich, einzeln isoliert werden, bei größeren Fallzahlen können Patienten mit gleicher Erkrankung als Kohorten isoliert werden.
  10. Patienten dürfen nur bei dringlicher Indikation aus ihrem Isolierzimmer in andere Bereiche verbracht werden, in solchen Fällen ist der Patient mit Überkittel und Mundschutz zu versehen.
  11. Auch bei einer Kohortenisolierung dürfen keine Gegenstände oder Instrumente ohne vorherige Aufbereitung weiterverwandt werden.
  12. Eine Entlassung ist erst dann möglich, wenn keine Infektiosität mehr gegeben ist.

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 21. Oktober 2007