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Lebensrettende Massnahmen
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Bewusstlosigkeit
Wiederbelebung

Bilder und Text © 2007 Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.

Nicht alle Notfallsituationen sind lebensgefährlich, umso mehr erfordern die das Leben eines Menschen bedrohenden Situationen sofortige Hilfe. Lebensrettend sind nach Auffinden einer regungslosen Person Maßnahmen zum Erhalt der Vitalfunktionen und zur Wiederbelebung. Zu den Vitalfunktionen zählen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf. Einer Störung des aufeinander abgestimmten Systems der Körperfunktionen können dauerhafte Schäden und kurzfristig der Tod folgen. Es besteht  akute Lebensgefahr!

Die ersten Minuten entscheiden über Leben und Tod.

Lebensrettende Maßnahmen können bis zur weitergehenden Hilfe durch den Rettungsdienst das Leben eines Menschen retten und erhalten, wenn sie unverzüglich eingeleitet und bis  zum Eintreffen des Rettungsdienstes fortgeführt werden.

Da diese Maßnahmen sofort ergriffen werden müssen, werden sie auch als lebensrettende Sofortmaßnahmen bezeichnet.

Lebensrettende Maßnahmen sind bei allen Notfallpatienten vorrangig anzuwenden sowie immer dann, wenn sich der Zustand des  Notfallpatienten mit zunächst harmlos erscheinender Erkrankung oder Verletzung erkennbar verschlechtert.

Lebensrettende Maßnahmen sind auch:

  • psychischer erste Hilfe,
  • Schockvorbeugung,
  • Blutstillung bei starken Blutungen.

Auf Sicherheit achten

Ein Notfallereignis stellt für Betroffenen und Helfer immer eine Ausnahmesituation dar, in der weitere Gefahren drohen.

  • Achten Sie zunächst auf Ihre eigene und die Sicherheit der Betroffenen, damit nicht noch mehr passiert. Nutzen Sie Ihre Sinne. Sehen, hören und fühlen Sie, was auffällig von normalen Lebenserfahrungen abweicht. Beachten Sie die Reaktionen von Verletzten und Erkrankten sowie Angehörigen und Notfallzeugen.

Was tun nach Auffinden einer regungslosen Person ?

Regungslosigkeit muss nicht in jedem Fall Tod bedeuten. Dem ersten Schreck nach einem Unfall folgt  oft eine Phase des unbeweglichen Verharrens. "Jemand zählt seine Knochen" oder überlegt, was (ihm) passiert ist. Wenn Sie eine Person in dieser Phase vorfinden oder unmittelbar als Unfallzeuge auf Betroffene zugehen: handeln Sie!

Bewusstsein prüfen

  • Sprechen Sie die Person laut an: "Hallo, kann ich Ihnen helfen?" und schütteln Sie die Person leicht an den Schultern.

Reagiert und antwortet die Person, fragen Sie, ob Sie helfen können und handeln Sie bei Bedarf. Beachten und respektieren Sie dabei die Wünsche des Betroffenen.

Soweit eine ärztliche Begutachtung oder eine klinische Versorgung erforderlich erscheinen, ggf. Notruf 112 (veranlassen).

Trost und Zuspruch sind stets angebracht und werden gerne angenommen. Liegen Verletzungen vor, weiß der Patient am besten, wo es  ihm weh tut und insbesondere unmittelbar nach dem Ereignis noch, wo die Schmerzen ihren Ursprung nahmen. Vielleicht hilft ein "Pflaster", den Schmerz zu lindern.

Der frühzeitige Notruf 112!

Eine frühzeitige Alarmierung des Rettungsdienstes kann für das Schicksal von Patienten besonders wichtig, wenn diese von der rechtzeitigen qualifizierten medizinischen Versorgung durch Notarzt und Rettungsassistent oder durch Fachärzte abhängt.

Deshalb ist es unschädlich, wenn bereits Beobachter aus der Ferne sofort zum Mobiltelefon greifen und das Notfallereignis melden.

Aus Sicht des Ersthelfers beim Patienten hat jedoch zunächst die Feststellung des Bedrohungszustandes Vorrang.

Aus den Reaktionen auf wesentliche Fragen können die jeweils nächsten Handlungsschritte abgeleitet werden.

Bei einem bewusstlosen Erwachsenen kann von einem Herzproblem ausgegangen werden. Seine Überlebenschance ist  am größten, wenn

  • innerhalb von vier Minuten nach einem Kreislaufstillstandes mit Basismaßnahmen der Wiederbelebung begonnen wird und

  • innerhalb von acht Minuten erweiterte Maßnahmen durch den Rettungsdienst vorgenommen werden können.

Jede Minute, in der nichts  geschieht, verringert die  Überlebenschance um 10 %.

Wenn Sie nicht allein mit dem  Patienten  sind, beauftragen Sie einen Notfallzeugen oder eine herbeigerufene Person, den Rettungsdienst zu alarmieren.

Sind Sie jedoch allein und haben Sie kein Telefon in greifbarer Nähe, gehen Sie nach Durchführung erster Sofortmaßnahmen und Feststellung des Patientenzustandes selbst Hilfe holen oder den Rettungsdienst alarmieren.

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 20. Dezember 2007

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